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JEDE HILFE ZÄHLT

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Für unse­re Betreu­ungs- und Frei­zeit­an­ge­bo­te sind wir stets auf der Suche nach freund­li­chen und enga­gier­ten Helfer:innen, die Freu­de dar­an haben, sich für Men­schen mit Beein­träch­ti­gung ein­zu­set­zen. Ihr Ein­satz kann in unse­ren Grup­pen­an­ge­bo­ten oder in der Ein­zel­be­treu­ung sein.

  • ein wenig oder viel Zeit
  • Lust „anzu­pa­cken“ und zu helfen
  • Freu­de an neu­en Aufgaben
  • ein offe­nes Ohr für andere
  • ger­ne Kon­takt mit Menschen
  • eine Auf­wands­ent­schä­di­gung nach §3 Nr. 26 EStG („Übungs­lei­ter­pau­scha­le“)
  • eine umfas­sen­de Ein­wei­sung und Begleitung
  • Fort­bil­dun­gen
  • regel­mä­ßi­gen Austausch
  • fes­te Ansprechpartner:innen

Wir freu­en uns, Sie kennenzulernen!

Lebens­hil­fe Hegau Boden­see e.V.
Mühlenstr.19
78224 Singen

Roma­na Trautmann:
T. 07731 — 822 809 — 13, trautmann@lebenshilfe-hegau-bodensee.de

Jen­ny Brecht:
T. 07731 — 822 809 — 11, brecht@lebenshilfe-hegau-bodensee.de

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10 Gründe, sich in der Lebenshilfe für Menschen mit Beeinträchtigung einzusetzen

  • Ich möch­te etwas gegen Benach­tei­li­gung und Aus­gren­zung von Men­schen mit Beein­träch­ti­gung tun.
  • Ich wün­sche mir mehr Ver­ständ­nis und Tole­ranz im täg­li­chen Umgang mit Men­schen mit Beeinträchtigung.
  • Ich möch­te, dass Kin­der, Jugend­li­che und Erwach­se­ne ihrer Beein­träch­ti­gung ent­spre­chend geför­dert und beglei­tet werden.
  • Ich möch­te, dass Men­schen mit Beein­träch­ti­gung ein mög­lichst selbst­be­stimm­tes Leben nach ihren Bedürf­nis­sen und Wün­schen füh­ren können.
  • Ich möch­te mit­hel­fen, dass Eltern und Ange­hö­ri­ge von Men­schen mit Beein­träch­ti­gung beglei­tet und ent­las­tet werden.
  • Ich emp­fin­de mensch­li­che Viel­falt und Unter­schied­lich­keit als Berei­che­rung unse­rer Gesellschaft.
  • Mir liegt das Lebens­recht aller Men­schen am Her­zen, und ich möch­te ver­hin­dern, dass die­ses Recht in Fra­ge gestellt wird.
  • Ich will die Betei­li­gung von Men­schen mit Beein­träch­ti­gung an mög­lichst allen gesell­schaft­li­chen Ent­wick­lun­gen und Entscheidungen.

  • Ich bin über­zeugt, dass lang­fris­tig nur eine star­ke Gemein­schaft Gleich­ge­sinn­ter die Inter­es­sen beein­träch­tig­ter Men­schen und ihrer Fami­li­en wirk­sam ver­tre­ten kann.
  • Ich wün­sche mir eine mensch­li­che Welt. Dazu möch­te ich einen Bei­trag dazu leisten.
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Bank­ver­bin­dun­gen

Lebens­hil­fe Hegau Boden­see e.V.

Volks­bank eG — Die Gestalterbank
IBAN: DE10 6649 0000 0011 1350 05
BIC: GENODE61OG1

Spar­kas­se Hegau-Bodensee
IBAN: DE 33 6925 0035 0003 5020 02
BIC: SOLADES1SNG

oder

Stif­tung Lebens­hil­fe Singen-Hegau

Spar­kas­se Hegau-Bodensee
IBAN: DE 41 6925 0035 1055 0916 62
BIC: SOLADES1SNG

Direk­te Online-Spende

Spenden

Jede Spende hilft!

Wir freu­en uns über jede Spen­de, denn jeder Betrag trägt dazu bei, dass wir dabei hel­fen kön­nen, den All­tag von Men­schen mit Beein­träch­ti­gung zu verbessern.

Für eine Spen­de kön­nen Sie ganz ein­fach unser Ange­bot der Online-Spen­de nut­zen. Ihre Spen­de wird dann direkt von Ihrem Kon­to abgebucht.

Selbst­ver­ständ­lich kön­nen Sie uns aber auch über Ihr Online­ban­king oder Ihre Über­wei­sungs­vor­dru­cke eine Spen­de zukom­men lassen.

Ihre Spen­de ist steu­er­lich abzugsfähig.

Herz­li­chen Dank für Ihre Unterstützung!

Dauerhaft Gutes tun!

Eine regel­mä­ßi­ge Spen­de bedeu­tet Sicher­heit und Plan­bar­keit für unse­re Arbeit.

Legen Sie jetzt fest, mit wel­chem Betrag Sie unse­re Arbeit ger­ne län­ger­fris­tig unter­stüt­zen möchten.

Um eine regel­mä­ßi­ge Spen­de an die Lebens­hil­fe ein­zu­rich­ten, kön­nen Sie unser För­der­for­mu­lar her­un­ter­la­den und ver­wen­den. Der von Ihnen gewähl­te Spen­den­be­trag wird dann per Last­schrift von Ihrem Kon­to abge­bucht. Ihr Abbu­chungs­auf­trag kann jeder­zeit form­los wider­ru­fen und been­det wer­den. Es fal­len hier­bei kei­ner­lei Gebüh­ren für Sie an.

Selbst­ver­ständ­lich kön­nen Sie aber auch bei Ihrer Bank einen Dau­er­auf­trag für eine Spen­de an die Lebens­hil­fe Hegau Boden­see e.V. einrichten.

Ihre Spen­de ist steu­er­lich abzugsfähig.

Herz­li­chen Dank für Ihre Unterstützung!

Spenden statt Geschenke

Das Jahr ist vol­ler freu­di­ger Anläs­se. Das ist schön. Geburts­ta­ge und Hoch­zeits­ta­ge, Jubi­lä­en und ande­re Fes­te stel­len uns aber auch immer wie­der vor die­sel­ben Fra­gen: Was kann man noch schen­ken? Was kann ich mir noch wünschen?

Dafür gibt es eine wun­der­ba­re Lösung:

Ver­schen­ken Sie eine Mit­glied­schaft bei der Lebens­hil­fe Hegau Boden­see e.V. oder wün­schen Sie sich eine Spen­de an die Lebens­hil­fe und damit Unter­stüt­zung für Men­schen mit Beeinträchtigung.

Sie rich­ten ein Fest aus und möch­ten Ihren Gäs­ten das Schen­ken erleich­tern und für sich selbst ver­mei­den, dass sich Zuhau­se die Geschen­ke sta­peln? Dann rich­ten Sie ganz ein­fach eine Spen­den­ak­ti­on an die Lebens­hil­fe aus.

Wie kön­nen Sie vorgehen?

Infor­mie­ren Ihre Gäs­te mit der Ein­la­dung über Ihren Spen­den­wunsch an die Lebens­hil­fe. Nen­nen Sie dabei ein Stich­wort (zum Bei­spiel “Geburts­tag  Max Mus­ter­mann”) und eines unse­rer Kon­ten, auf das die Spen­den über­wie­sen wer­den kön­nen. Wir infor­mie­ren Sie zu gege­be­ner Zeit ger­ne über die Höhe der bei uns ein­ge­gan­gen Spen­den. Auf Wunsch erhal­ten die ein­zel­nen Spender:innen eine Zuwen­dungs­be­stä­ti­gung von uns.

Es ist auch mög­lich, dass Sie bei Ihrer Fei­er eine Spen­den­box auf­stel­len, in der die Bar­geld­spen­den Ihrer Gäs­te gesam­melt wer­den. Den Gesamt­be­trag kön­nen Sie dann anschlie­ßend auf eines unse­rer Spen­den­kon­ten über­wei­sen. Sie erhal­ten nach Ein­gang der Spen­de eine Zuwen­dungs­be­stä­ti­gung von uns.

Wir ste­hen Ihnen ger­ne mit Mate­ri­al sowie mit Rat und Tat zur Sei­te. Kon­tak­tie­ren Sie uns.

Spenden statt Blumen und Kränze

Beim Abschied von einem lie­ben Men­schen ist es ein schö­nes und ver­bin­den­des Zei­chen, wenn die Trau­er­ge­mein­de ihre Anteil­nah­me mit einer Spen­de für einen sozia­len Zweck zum Aus­druck brin­gen kann.

Wie kön­nen Sie vorgehen?

Bit­ten Sie in Trau­er­brief oder Trau­er­an­zei­ge um eine Spen­de an die Lebens­hil­fe Hegau Boden­see e.V.. Geben Sie dabei eines unse­rer Spen­den­kon­ten und ein Stich­wort (z.B. “Abschied von” und Name der/des Ver­stor­be­nen) an, unter dem die Spen­den über­wie­sen wer­den kön­nen. Wir infor­mie­ren Sie zu gege­be­ner Zeit ger­ne über die Höhe der bei uns ein­ge­gan­gen Spen­den. Auf Wunsch erhal­ten die ein­zel­nen Spender:innen eine Zuwen­dungs­be­stä­ti­gung von uns.

Es ist auch mög­lich, Spen­den direkt bei der Trau­er­fei­er zu sam­meln und den gesam­mel­ten Betrag auf eines unse­rer Spen­den­kon­ten zu über­wei­sen. Wir las­sen Ihnen dann eine ent­spre­chen­de Zuwen­dungs­be­stä­ti­gung zukommen.

Wir ste­hen Ihnen selbst­ver­ständ­lich ger­ne bera­tend zur Seite.

Tra­gen Sie als Unter­neh­men dazu, Men­schen mit Beein­träch­ti­gung eine umfas­sen­de sozia­le Teil­ha­be zu ermöglichen. 

Ihre Spen­den an die Lebens­hil­fe Hegau Boden­see e.V. ist steu­er­lich abzugsfähig.

Sie möch­ten Ihre Unter­stüt­zung für die Lebens­hil­fe kommunizieren?

Wir bera­ten und unter­stüt­zen Sie ger­ne dabei.

Herz­li­chen Dank für Ihre Unterstützung! 

Auch Erb­schaf­ten und Ver­mächt­nis­se kön­nen in einem erheb­li­chen Maß zu den Gesamt­ein­nah­men der Lebens­hil­fe beitragen.

Mit einem Tes­ta­ment zuguns­ten der „Stif­tung Lebens­hil­fe Sin­gen-Hegau“ oder Ihrer eige­nen Treu­hand­stif­tung kön­nen Sie dazu bei­tra­gen, dass die Situa­ti­on von Men­schen mit Beein­träch­ti­gung nach­hal­tig ver­bes­sert wird. 

Das Ein­brin­gen einer Zustif­tung oder die Errich­tung einer treu­hän­de­ri­schen Stif­tung erfolgt dann in Form eines eigen­hän­di­gen und hand­schrift­li­chen Tes­ta­ments, eines nota­ri­el­len Tes­ta­ments oder in einem Erbvertrag.

Es ist selbst­ver­ständ­lich auch mög­lich, zu Leb­zei­ten eine klei­ne Zustif­tung an die „Stif­tung Lebens­hil­fe Sin­gen-Hegau“ zu geben oder mit einem Anfangs­ver­mö­gen eine unselb­stän­di­ge, treu­hän­de­ri­sche Stif­tung zu errich­ten, die dann durch eine tes­ta­men­ta­ri­sche Ver­fü­gung auf­ge­stockt wird. Sie tra­gen so über das eige­ne Leben hin­aus aktiv dazu bei, dass Men­schen mit Beein­träch­ti­gung lang­fris­tig gehol­fen wird.

Die „Stif­tung Lebens­hil­fe Sin­gen-Hegau“ ist als gemein­nüt­zig aner­kannt.  Des­halb sind Spen­den in das zu erhal­ten­de Ver­mö­gen der Stif­tung (Ver­mö­gens­stock) bis zu einem Betrag von 1 Mil­li­on Euro, bei Ehe­gat­ten bis zu einem Betrag von 2 Mil­lio­nen Euro steu­er­lich als Son­der­aus­ga­ben abzugs­fä­hig. Die­ser steu­er­li­che Abzugs­be­trag kann auf bis zu 10 Jah­re ver­teilt wer­den. Zuwen­dun­gen an die Stif­tung sind zudem von der Schen­kungs- und von der Erb­schaft­steu­er befreit. Eine Schen­kung oder eine Zuwen­dung für den Todes­fall fließt daher in vol­lem Umfang dem guten Zweck zu.

Wir brin­gen Sie ger­ne in Kon­takt mit qua­li­fi­zier­ten Fach­leu­ten, die dafür sor­gen, dass ein Nach­lass wür­dig und recht­lich ver­siert bear­bei­tet wird.

Sie errei­chen die Stif­tung Lebens­hil­fe Sin­gen-Hegau auch direkt:

E‑Mail: stiftung@lebenshilfe-singen.de

Hier fin­den Sie einen klei­ner Fly­er zum The­ma “Spen­den und Zustiftungen”.

Mit Ihrem Testament können Sie eine menschliche Zukunft mitgestalten!

Immer mehr Men­schen möch­ten mit ihrem Nach­lass eine mensch­li­che Zukunft mit­ge­stal­ten. Wer sein Tes­ta­ments auf­setzt, hat die Mög­lich­keit, dar­in auch sozia­le Orga­ni­sa­tio­nen zu bedenken.

Wir freu­en uns sehr, dass auch Sie sich für die­se Form der Unter­stüt­zung interessieren.

Sie haben ver­schie­de­ne Mög­lich­kei­ten, Men­schen mit Beein­träch­ti­gung mit Ihrem Tes­ta­ment zu hel­fen und die Arbeit der Lebens­hil­fe durch Ihren Nach­lass oder Ihre Schen­kung noch nach­hal­ti­ger zu machen.

Wir brin­gen Sie ger­ne in Kon­takt mit aus­ge­wie­se­nen Fach­leu­ten im Erbrecht.

Hier fin­den Sie einen klei­ne Fly­er zum The­ma “Schen­kung und Erbschaft”.

Machen Sie mit!

Die Lebens­hil­fe Hegau Boden­see e.V. ist eine star­ke Gemein­schaft von der­zeit etwa 380 Mit­glie­dern, die sich für Men­schen mit Beein­träch­ti­gung und damit für eine offe­ne, tole­ran­te und viel­fäl­ti­ge Gesell­schaft einsetzen.

Wer­den auch Sie Mit­glied in unse­rem Verein!

Kli­cken Sie hier um unser Anmel­de­for­mu­lar zu erhal­ten. Der jähr­li­che Mit­glieds­bei­trag beträgt 26,00 EUR für einen Ein­zel­mit­glied­schaft und 40,00 EUR für einen Ehegattenmitgliedschaft.

Sie sind auf der Suche nach einem pas­sen­den und nach­hal­ti­gem Geschenk? Ver­schen­ken Sie eine Mit­glied­schaft bei der Lebens­hil­fe Hegau Boden­see e.V.! Neh­men Sie hier­zu ger­ne Kon­takt mit uns auf.

For­mu­lar regel­mä­ßi­ge Spende