Stiftung Lebenshilfe Singen-Hegau

Der tat­kräf­ti­gen Unter­stüt­zung zahl­rei­cher Freund:innen und För­de­rer ver­dan­ken wir es, dass wir für Men­schen mit Beein­träch­ti­gung und ihre Fami­li­en eine kon­kre­te Hil­fe sein können.

Enga­gie­ren auch Sie sich, damit wir  wir die Zukunft unse­rer Mit­men­schen mit Beein­träch­ti­gung sichern können.

Sie wün­schen Infor­ma­tio­nen zur pri­va­ten Ver­mö­gens­nach­fol­ge? Hier erhal­ten Sie einen ers­ten Einblick.

Für wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen zu unse­rer Stif­tung ste­hen wir Ihnen gern zu Verfügung.

E‑Mail: stiftung@lebenshilfe-singen.de

Mit einem Tes­ta­ment zuguns­ten der „Stif­tung Lebens­hil­fe Sin­gen-Hegau“ oder Ihrer eige­nen Treu­hand­stif­tung kön­nen Sie dazu bei­tra­gen, dass die Situa­ti­on von Men­schen mit Beein­träch­ti­gung nach­hal­tig ver­bes­sert wird.

Das Ein­brin­gen einer Zustif­tung oder die Errich­tung einer treu­hän­de­ri­schen Stif­tung erfolgt dann in Form eines eigen­hän­di­gen und hand­schrift­li­chen Tes­ta­ments, eines nota­ri­el­len Tes­ta­ments oder in einem Erbvertrag.

Es ist selbst­ver­ständ­lich auch mög­lich, zu Leb­zei­ten eine klei­ne Zustif­tung an die „Stif­tung Lebens­hil­fe Sin­gen-Hegau“ zu geben oder mit einem Anfangs­ver­mö­gen eine unselb­stän­di­ge, treu­hän­de­ri­sche Stif­tung zu errich­ten, die dann durch eine tes­ta­men­ta­ri­sche Ver­fü­gung auf­ge­stockt wird. Sie tra­gen so über das eige­ne Leben hin­aus aktiv dazu bei, dass Men­schen mit Beein­träch­ti­gung lang­fris­tig gehol­fen wird.

Die „Stif­tung Lebens­hil­fe Sin­gen-Hegau“ ist als gemein­nüt­zig aner­kannt.  Des­halb sind Spen­den in das zu erhal­ten­de Ver­mö­gen der Stif­tung (Ver­mö­gens­stock) bis zu einem Betrag von 1 Mil­li­on Euro, bei Ehe­gat­ten bis zu einem Betrag von 2 Mil­lio­nen Euro steu­er­lich als Son­der­aus­ga­ben abzugs­fä­hig. Die­ser steu­er­li­che Abzugs­be­trag kann auf bis zu 10 Jah­re ver­teilt wer­den. Zuwen­dun­gen an die Stif­tung sind zudem von der Schen­kungs- und von der Erb­schaft­steu­er befreit. Eine Schen­kung oder eine Zuwen­dung für den Todes­fall fließt daher in vol­lem Umfang dem guten Zweck zu.

Wir brin­gen Sie gern in Kon­takt mit qua­li­fi­zier­ten Fach­leu­ten, die dafür sor­gen, dass ein Nach­lass wür­dig und recht­lich ver­siert bear­bei­tet wird.

Sie errei­chen die Stif­tung Lebens­hil­fe Sin­gen-Hegau direkt:

E‑Mail: stiftung@lebenshilfe-singen.de

Hier fin­den Sie einen klei­ner Fly­er zum The­ma “Spen­den und Zustiftungen”.

Wir freu­en uns über Spen­den an unse­re Stiftung.

Stif­tung Lebens­hil­fe Singen-Hegau
Spar­kas­se Hegau-Bodensee
IBAN: DE41 692 500 351 055 091 662

Herz­li­chen Dank!

Vor­stand und Kuratorium

Dr. Hansjörg Reichert
Dr. Hans­jörg Rei­chertStif­tungs­vor­sit­zen­der
Regine Achatz
Regi­ne AchatzStellv. Stif­tungs­vor­sit­zen­de
Andreas Renner
Andre­as Ren­nerKura­to­ri­ums­vor­sit­zen­der

Das Stif­tungs­ku­ra­to­ri­um:

Andre­as Ren­ner (Kura­to­ri­ums­vor­sit­zen­der)
Vir­gi­nia Nemet (stellv. Kuratoriumsvorsitzende)
Chris­ta Bühl
Dr. Ste­phan Sauter-Servaes
Achim Achatz
Andre­as Frank
Wer­ner Schwacha